ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES UNTERNEHMENS ALFA LOGISTIKA GmbH

FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON COMPUTER-SYSTEM-DIENSTLEISTUNGEN GPS-MARINE

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

  1. Artikel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen ALFA LOGISTIKA Ltd. Andrije Hebranga 16, 47 000 Karlovac, Kroatien, Umsatzsteuer-ID:. 02706843298, als autorisierter Anbieter von Computersystemdiensten Gps Marine (im Folgenden: ALFA LOGISTIKA, Systemlieferant oder -lieferant) , Unternehmen) und Kunde von Computersystemdiensten (im Folgenden: Kunde, Kunde oder Benutzer).

Etablierung einer vertraglichen Beziehung

  1. Artikel

Die Einrichtung eines Vertragsverhältnis ist möglich, auf folgende Weise:

  • Durch den Mietvertrag,
  • Über den Webshop unter der Webadresse www-gps-tracking-shop.eu,
  • Über das Abonnementmodell.

Wenn ein System-Leasingvertrag basiert, basiert der Vertrag auf einer Form, in der die folgenden Informationen eingegeben werden:

  • Angabe der Vertragsart,
  • Informationen über den Kunden, einschließlich persönlicher Identifikationsnummer (VAT ID oder Personal ID), Adresse für die Zustellung von Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen, Adresse für die Zustellung von Benachrichtigungen, E-Mail-Adresse, E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen in elektronischer Form.
  • Anzahl der geleasten Benutzer- und Datenpakete,
  • Datum des Inkrafttretens des Vertrags, ab dem der Kunde verpflichtet ist, eine monatliche Miete für geleaste Benutzer- und Datenpakete zu zahlen,
  • Die Dauer des Vertragsverhältnisses in Monaten, d. H. Ein Hinweis darauf, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wird;
  • Erklärung des Kunden, in der bestätigt wird, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Wenn der Vertrag auf einem Webshop basiert, sendet der Lieferant dem Kunden eine Bestätigung des vertraglich vereinbarten Dienstes an die E-Mail-Adresse des Kunden, die Informationen enthält:

  • Informationen über den Kunden,
  • Anzahl der geleasten Benutzer- und Datenpakete,
  • Tag der Dienstaktivierung,
  • die Dauer des Vertragsverhältnisses in Monaten,
  • Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

Wenn der Vertrag auf dem Abonnementmodell basiert, sendet der Lieferant dem Kunden eine Bestätigung des vertraglich vereinbarten Dienstes an die E-Mail-Adresse des Kunden, die Informationen enthält:

  • Informationen über den Kunden,
  • Anzahl der geleasten Benutzer- und Datenpakete,
  • das Datum des Inkrafttretens des Vertrags (Startdatum des Abonnements),
  • die Dauer des Vertragsverhältnisses in Monaten,
  • Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

Arten von Mietverträgen-Vertragsmodellen

  1. Artikel

Computersystemdienste können über die folgenden Vertragsmodelle vergeben werden:

  • Leasingvertrag,
  • über den Webshop gps-tracking-shop.eu,
  • über das Abonnementmodell.
  1. Artikel

Gegenstand des System-Leasingvertrags ist das Leasing eines Computersystems. Gemäß dem System-Leasingvertrag verleast der Lieferant die im System-Leasingvertrag angegebenen Benutzer- und Datenpakete.

Das Gerät ist nicht Gegenstand dieses Systemleasingvertrags, da im Falle des Abschlusses dieses Vertrags davon ausgegangen wird, dass der Kunde das Gerät vom Lieferanten gekauft hat.

  1. Artikel

Vertragsgegenstand, wenn der Service über den Webshop abgeschlossen wird, ist die Vermietung eines Computersystems für eine festgelegte Zeit, die der Kunde an den Lieferanten zahlt, bevor er den Service oder die Lieferung von Geräten aktiviert. Das Gerät ist nicht Gegenstand dieses Systemleasingvertrags, da im Falle des Abschlusses dieses Vertrags davon ausgegangen wird, dass der Kunde das Gerät vom Lieferanten gekauft hat.

  1. Artikel

Vertragsgegenstand, wenn die Dienstleistung nach dem Abonnementmodell abgeschlossen wird, ist die Vermietung eines Computersystems für eine festgelegte Zeit, die der Kunde dem Lieferanten vor Aktivierung des Dienstes oder Lieferung der Ausrüstung zahlt. Der Unterschied zwischen dieser Art von Vertrag / Modell besteht darin, dass beim Abschluss dieses Vertragsmodells davon ausgegangen wird, dass der Verkauf der Dienstleistung nicht im Webshop abgeschlossen oder realisiert wurde.

Das Gerät ist nicht Gegenstand dieses Systemleasingvertrags, da im Falle des Abschlusses dieses Vertrags davon ausgegangen wird, dass der Kunde das Gerät vom Lieferanten gekauft hat oder es bereits besitzt.

VERTRAGSÄNDERUNGEN

  1. Artikel

Alle Änderungen des Mietvertrags des Vertragspartners werden durch den neuen Mietvertrag geregelt.

VERTRAGSLAUFZEIT

  1. Artikel

Der Systemleasingvertrag kann auf unbestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Der für einen Webshop geschlossene Vertrag kann für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden und wird nach Ablauf der vertraglichen Dienstzeit automatisch deaktiviert, es sei denn, der Kunde verlängert den Dienst nicht vor Ablauf.

Ein nach dem Abonnementmodell geschlossener Vertrag kann für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Service automatisch ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde erneuert den Service vor Ablauf.

Die Vertragslaufzeit beginnt in Abhängigkeit von der Art des abgeschlossenen Vertrags:

  • für das Leasing von Systemen und Ausrüstungen – ab dem im Leasing als Datum des Vertragsbeginns angegebenen Zeitpunkt,
  • für einen über einen Webshop geschlossenen Vertrag – ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Kauf im Webshop bestätigt und die Zahlung geleistet hat,
  • für einen nach dem Abonnementmodell geschlossenen Vertrag – ab dem auf dem Abonnementformular angegebenen Zeitpunkt als Datum des Beginns des Abonnements.

KUNDE

  1. Artikel

Der Lieferant schließt mit jeder interessierten Person oder Firma einen Mietvertrag über die Nutzung von Computersystemdiensten ab.

  1. Artikel

Der Lieferant kann den Abschluss eines Mietvertrags verweigern, wenn:

  • Der öffentliche Auftraggeber erfüllt die in Artikel 9 genannten Bedingungen nicht.
  • Es besteht der Verdacht, dass die Daten zur Identität, dh zur Rechtspersönlichkeit des Kunden, zu seiner Zahlungsfähigkeit und Befugnis oder zum Recht auf Vertretung falsch oder unwahr sind.
  • Gegen den Kunden wurde ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eingeleitet, oder wenn er zahlungsunfähig oder überschuldet wird oder wenn der Kunde nach vernünftigem Ermessen des Lieferanten andere Schwierigkeiten hinsichtlich seiner Geschäftstätigkeit oder der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Gläubigern hat.
  • Stellt fest, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.

SERVICEBESCHREIBUNG

  1. Artikel

Beschreibung der Dienste der GPS-Tracking-Plattform

Das Computersystem der Gps Marine ist ein Dienst, mit dem Sie jederzeit die geografische Position eines Objekts auf einer digitalen Karte bestimmen, Entfernungen, Sensordaten, Stopp, Bewegungsverlauf auf einer grafischen und analytischen Benutzeroberfläche im Formular verfolgen können von Tabellen, Diagrammen sowie Text- und Grafikberichten. Der Dienst ist auf allen mobilen und Desktop-Plattformen verfügbar, die über Internetbrowser auf das Internet zugreifen können.

Der Benutzer des Dienstes verwaltet unabhängig:

  • Benutzeroberfläche,
  • deine Daten,
  • Benutzerzugriff durch Dritte,

Durch Zugriff auf Software von Drittanbietern. Der Benutzer des Dienstes kann jederzeit alle mit dem GPS-Tracking-Gerät gesammelten Daten von der GPS-Tracking-Plattform des Computersystems exportieren.

Der Lieferant verpflichtet sich, die vom Überwachungsgerät empfangenen und auf den Servern des Lieferanten gespeicherten Daten nicht länger als ein (1) Jahr aufzubewahren.

DATENVERKEHR

  1. Artikel

Der ordnungsgemäße Betrieb von Computersystemdiensten erfordert den Zugriff auf ein Mobilfunknetz, das die Übertragung des Datenverkehrs zwischen den Geräten in der Einrichtung und der zentralen Datenbank des Systems und umgekehrt ermöglicht. Die Übertragung des Datenverkehrs wird durch eine aktive SIM-Karte ermöglicht, die ordnungsgemäß an das Gerät in oder an der Einrichtung angeschlossen ist.

Zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Mobilfunknetzdiensten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunknetzkonzessionärs, der sich um die Verbindung der Einrichtung mit der zentralen Datenbank kümmert, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten schließen Sie sie nicht aus.

  1. Artikel

Der geleaste Datenverkehr unterscheidet sich im Bereich des Datenverkehrs und in der Menge des Datenverkehrs. Der Bereich des Datenverkehrs und die Menge des Datenverkehrs bestimmen den Preis des Datenpakets. Datenverkehr kann nicht gekauft, sondern nur vermietet werden.

  1. Artikel

Der Datenverkehr wird über ein Datenverkehrspaket geleast, wobei ein (1) geleastes Datenpaket die Möglichkeit darstellt, eine (1) Client-Einrichtung mit dem Mobilfunknetz des Konzessionärs zu verbinden, um Daten an die zentrale Computersystemdatenbank und von der zentralen zu übertragen und zu empfangen Computersystemdatenbank.

Beim Kauf eines Computersystems über einen Webshop gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Webshops.

BENUTZERPAKETE

  1. Artikel

Die Vermietung von Computersystemdiensten ist in Benutzerpakete unterteilt. Benutzerpakete definieren den Grad der möglichen Funktionen des Computersystems, die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten sollten nicht den möglichen entsprechen. Das Benutzerpaket kann nicht gekauft, sondern nur für die vereinbarte Zeit für die vereinbarte Anzahl von Einrichtungen gemietet werden.

Die Anzahl der geleasten Benutzerpakete entspricht der Anzahl der im System enthaltenen Objekte. Ein (1) geleastes Benutzerpaket gilt für eine (1) Einrichtung, die im System enthalten ist.

Zusätzlich zum Benutzerpaket ist der Kunde verpflichtet, ein Datenpaket zu mieten, damit alle Systemfunktionen ordnungsgemäß funktionieren.

DATENPAKETE

  1. Artikel

Die Datenverkehrsvermietung ist in Datenpakete unterteilt. Datenpakete definieren die Bereiche des Datenverkehrs in Abhängigkeit vom einzelnen Datenpaket. Das Datenpaket kann nicht gekauft, sondern nur für den vereinbarten Zeitraum für die vereinbarte Anzahl von Einrichtungen gemietet werden.

Das Datenpaket gilt ausschließlich für die Datenübertragung im vertraglich vereinbarten Bereich des Datenverkehrs.

Die Änderung von Datenpaketen ist möglich und wird gemäß der gültigen Preisliste des Lieferanten und gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet.

Die Anzahl der geleasten Datenpakete entspricht der Anzahl der im System enthaltenen Objekte. Ein (1) geleastes Datenpaket ist für ein (1) Objekt gültig, das im System enthalten ist.

SERVICE-AKTIVIERUNG

  1. Artikel

Die Aufnahme in das System und die Aktivierung des Dienstes erfolgt spätestens innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs oder dem im Vertrag als Vertragsbeginn angegebenen Zeitpunkt.

Die Verbindung zum Computersystem ist nur für Kunden des Computersystems möglich, die einen Vertrag mit dem Lieferanten haben oder den Dienst über einen Webshop oder ein Abonnementmodell abgeschlossen haben.

Durch den Beitritt zum System ermöglicht der Lieferant dem Kunden den Zugriff auf die GPS-Tracking-Plattform des Computersystems unter Verwendung der zugewiesenen Benutzerdaten.

Die Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) werden dem Kunden an die vom Kunden im Mietvertrag oder im Webshop angegebene E-Mail-Adresse oder beim Abschluss des Kaufs mit dem Abonnementmodell übermittelt.

Der Lieferant ist weder für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse des Kunden noch für Fehler und Sicherheitseinstellungen der E-Mail-Adresse des Kunden verantwortlich.

Der Client verwendet den zugewiesenen Benutzernamen und das zugewiesene Kennwort, um über Netzwerkanwendungen auf die Dienste des Computersystems zuzugreifen.

Benutzerdaten können vom Kunden und seinen autorisierten Personen verwendet werden.

Die Objekte des Kunden, für die die Aufnahme und Nutzung des Systems unter Vertrag genommen wurde, sind im Computersystem enthalten.

Die Anzahl der Objekte, die der Client in das System aufnehmen kann, wird durch die Anzahl der geleasten Benutzerpakete und Datenverkehrspakete bestimmt, wobei (1) ein Benutzer oder Datenpaket des Systems der Aufnahme (1) eines Objekts in das System entspricht System.

  1. Artikel

Die Einbeziehung des Kunden in das System, d. H. Die Aktivierung des Dienstes, beginnt ab dem als Startdatum des Vertrags angegebenen Datum oder ab dem Datum des Zahlungseingangs, wenn der Dienst im Webshop oder Abonnementmodell abgeschlossen wird.

AUSSCHLUSS VOM DIENST

  1. Artikel

Der Ausschluss des Clients vom Computersystem kann folgende Folgen haben:

  • Beendigung des Mietvertrags,
  • Beendigung der Zeit, für die der Dienst im Voraus gemietet wurde (Webshop oder Abonnementmodell),
  • höhere Gewalt,
  • Wenn der Kunde eine offene Rechnung hat, die auch 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit der Rechnung nicht bezahlt wurde.
  1. Artikel

Nach dem Trennen des Kunden vom Computersystem kann der Kunde nicht mehr über Benutzerdaten auf die Dienste des Computersystems zugreifen und kann sich nicht mehr beim System anmelden.

Wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Mietvertrag oder die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstößt, kann der Lieferant den Kunden vom System ausschließen.

Die Kosten für die Trennung vom System und eine mögliche erneute Verbindung im System trägt der Kunde. Die Kosten für das Trennen und Wiederverbinden werden anhand der gültigen Preisliste der GPS-Tracking-Plattform des Computersystems berechnet, die auf der Website www.gps-marine.com veröffentlicht ist.

SCHUTZ GEGEN MISSBRAUCH

  1. Artikel

Während der Laufzeit des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Systems einzuhalten und das System und die Ausrüstung danach zu nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Benutzerdaten zu sorgen und den Benutzernamen und das Passwort zu ändern, sobald er den Verdacht hat, dass diese nicht autorisiert verwendet wurden. Der Kunde ist voll verantwortlich für alle Schäden, die durch die unbefugte Verwendung von Benutzerdaten verursacht werden, sowie für alle Inhalte, die unter seinen Benutzerdaten veröffentlicht werden. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Fälle von Passwortmissbrauch.

Bei fehlender, beschädigter, verlorener oder gestohlener SIM-Karte und Verdacht auf unbefugte Verwendung von Benutzername und Passwort muss der Kunde den Systemdienstleister unverzüglich über die auf der Website www.gps-marine.com aufgeführten Kontakte informieren. Mit Passwörtern oder deren unbefugter Verwendung deaktiviert der Anbieter den Zugriff auf die Dienste spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung des Kunden.

VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

  1. Artikel

Alle Rechte an geistigem Eigentum für die Erbringung von Dienstleistungen und Geräten sind Eigentum des Lieferanten. Der Kunde erwirbt vertraglich keine Rechte an diesen Rechten des geistigen Eigentums, mit Ausnahme der Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich angegeben sind.

Beide Parteien verpflichten sich, ihnen alle geschäftlichen und technischen Informationen für die Durchführung dieses Vertrags mindestens drei (3) Jahre nach Ablauf des Vertrags als Geschäftsgeheimnis zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird.

MINDESTTECHNISCHE ANFORDERUNGEN, DIE FÜR DEN RICHTIGEN BETRIEB DES SYSTEMS ERFORDERLICH SIND

  1. Artikel

Der Kunde muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, um ungehinderten Zugriff auf das System zu erhalten.

  • INTERNETVERBINDUNG

Minimale Download-Geschwindigkeit 2 Mb / s.

Die minimale Upload-Geschwindigkeit von 0,5 MB / s.

Für den reibungslosen Betrieb der Anwendung ist eine reibungslose und stabile Internetverbindung erforderlich.

Internetbrowser (Internet Explorer, Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome, Opera).

  • MOBILER ODER DESKTOP-COMPUTER

QUALITÄT DES DIENSTES

  1. Artikel

Das Niveau der möglichen Funktionen und die Servicequalität des Systems, das im einzelnen Benutzerpaket angegeben ist, sollten nicht dem Niveau der tatsächlichen Funktionen entsprechen.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Dienste des Computersystems aufgrund der Durchführung von Notdienstarbeiten an der zentralen Datenbank regelmäßig auszuschalten. Während dieser Stillstände stellt der Lieferant sicher, dass sie so schnell wie möglich halten.

Die monatliche Miete wird nicht reduziert, da die Dienstleistungen aufgrund der Arbeiten aus den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels nicht genutzt werden können.

EINREICHUNG DER BESCHWERDE DER VERTRAGSBEHÖRDE

  1. Artikel

Der Kunde kann eine Beschwerde über die Bereitstellung von Systemdiensten, die Qualität des erbrachten Dienstes, den für den erbrachten Dienst verantwortlichen Betrag und eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einreichen. Der Einspruch muss die ihm zugrunde liegenden Tatsachen und Beweise enthalten.

Die Beschwerde wird schriftlich an die auf der Website www.gps-marine.com angegebene gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten gesendet.

Die Beschwerde muss innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Kenntnisnahme der Handlung oder Unterlassung des Lieferanten, für den die Beschwerde eingereicht wurde, eingereicht werden.

Ein Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag wird innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Fälligkeit der Rechnung an die auf der Website www.gps-marine.com angegebene gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten oder per Einschreiben eingereicht.

Der Lieferant verpflichtet sich, auf die Beschwerde innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde des Kunden deskriptiv zu antworten.

HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

  1. Artikel

Der Lieferant haftet nicht für Störungen im System und mögliche Schäden, die dem Kunden entstehen würden durch:

  • Fehler, Störungen oder Fehlfunktionen im Mobilfunknetz des Konzessionärs,
  • Fehler, Störungen oder Ausfälle der Internetverbindung zwischen dem Diensteanbieter und dem Kunden,
  • Fehler, Fehlfunktionen oder Fehlfunktionen des GPS-Systems sowie wenn das GPS-Signal aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, nicht von zufriedenstellender Qualität ist,
  • die Tatsache, dass der Kunde die allgemeinen Bedingungen des Konzessionärs für Mobilfunknetze nicht einhält,
  • Kartenfehler,
  • Verlust oder Entfremdung von Benutzername und Passwort (Benutzerdaten),
  • Geräteausfall durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder einen Dritten,
  • Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mietvertrags, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Empfehlungen oder ausdrücklichen Anweisungen des Lieferanten,
  1. Artikel

Der Lieferant ist nicht verantwortlich für den Verlust von Daten von GPS / GSM-Terminals oder anderen installierten Geräten.

Der Lieferant haftet nicht für Schäden am Gerät oder für Schäden am Kunden oder Dritten, wenn der Schaden vom Kunden oder Dritten durch unachtsame und unprofessionelle Handhabung, unsachgemäße oder unsachgemäße Installation und unsachgemäße Wartung verursacht wurde. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch mechanische, chemische, elektrochemische und / oder elektrische Einflüsse verursacht werden.

  1. Artikel

Die Kosten für die Beseitigung von Fehlern und die Reparatur von Schäden, die vom Kunden oder einem Dritten verursacht wurden, trägt der Kunde.

  1. Artikel

Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch Veröffentlichung oder unbefugte Verwendung von Daten bei Einbruch des Computersystems, Verlust oder Offenlegung des Benutzerpassworts, fahrlässige Speicherung des Benutzerpassworts entstehen können.

  1. Artikel

Der Lieferant ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Garantie für Schäden und Fehler, die sich aus der Systemsoftware oder Fehlern im Betrieb des Mobilfunknetzes ergeben würden. In keinem Fall haftet der Lieferant für Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Gewinneinbußen, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen materiellen oder immateriellen Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Dienste ergeben .

  1. Artikel

In anderen Fällen der Haftung für Schäden, die nicht unter die Bestimmungen des Artikels 26-30 fallen, haftet der Lieferant nur für gewöhnliche Schäden (Verminderung des Eigentums). Die Schadensersatzhaftung des Lieferanten beschränkt sich auf die durchschnittliche monatliche Miete, die der Geschädigte in den letzten sechs Monaten vor dem schädlichen Ereignis gezahlt hat, oder auf die durchschnittliche monatliche Miete, die für den Zeitraum von der Aufnahme des Kunden in das System bis zum Auftreten von berechnet wurde unerwünschte Ereignisse in Fällen, in denen das Vertragsverhältnis weniger als sechs Monate dauert.

Bei der Erkennung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten, dh dem Auftreten von Schäden, muss der Kunde alles in seiner angemessenen Kapazität tun, um den Schaden und / oder die schädlichen Folgen zu verringern.

Gerätegarantie

  1. Artikel

Die Garantiezeit für das gekaufte Gerät beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sofern auf der ausgestellten Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Garantie für das gekaufte Gerät gilt nicht ohne Vorlage einer Rechnung.

Der Hersteller garantiert, dass das GPS-Gerät bei ordnungsgemäßer Verwendung und Wartung gemäß den Anweisungen des Herstellers ordnungsgemäß funktioniert. Der Lieferant garantiert, dass er während der Garantiezeit innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab dem Datum des Eingangs des Geräts zur Wartung Unregelmäßigkeiten in Material, Design und Konstruktion kostenlos repariert oder die Geräte gemäß diesen allgemeinen durch neue ersetzt Geschäftsbedingungen.

  1. Artikel

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Überspannungsphänomene (Blitzschlag, Induktion usw.) und andere Wetter- und atmosphärische Störungen oder bei höherer Gewalt,
  • Schäden am Gerät durch mechanische Beschädigung oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Gerät,
  • Schäden oder angebliche Schäden, die durch die Verwendung oder den Anschluss an andere Geräte, Software und / oder Dienstleistungen verursacht wurden, die nicht vom Hersteller hergestellt oder vom Lieferanten geliefert wurden,
  • Schäden durch Viren, Zugriff auf die Dienste unzuverlässiger Dritter oder unbefugter Zugriff auf Computersysteme und Netzwerke,
  • Schäden durch Kurzschluss der Batterie, Beschädigung der Schutzetiketten am Batteriegehäuse, Bruch der Batteriezellen, unsachgemäße Handhabung oder Verwendung der Batterie in nicht spezifizierten Geräten;
  • Wenn der Lieferant oder das autorisierte Servicecenter feststellt, dass das Gerät beim Öffnen, Ändern oder Reparieren des Geräts durch eine andere Person als den Lieferanten oder sein autorisiertes Servicecenter gestört wurde,
  • Wenn das Gerät mit nicht autorisierten Teilen repariert wurde oder wenn die Seriennummer des Geräts, der Datumscode des GPS / GSM-Terminals oder die IMEI-Nummer entfernt, gelöscht, abgenutzt, geändert oder unleserlich sind, wird dies nach Ermessen des Lieferanten festgelegt ,
  • Wenn das GPS / GSM-Terminal Feuchtigkeit, extremen thermischen Bedingungen oder schnellen Änderungen dieser Bedingungen, Korrosion, Oxidation, Verschütten von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten oder Chemikalien ausgesetzt war.

Die Gerätegarantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien (Batterien, externe Antennen, 12-V-Autostecker, Sicherungen usw.) und gilt nicht für den normalen Verschleiß des Geräts aufgrund regelmäßiger Verwendung.

AUSRÜSTUNGSFEHLERBERICHT

  1. Artikel

Der Kunde kann einen Defekt des Geräts über das Garantieformular (RMA) melden, das von der Website www.gps-marine.com heruntergeladen werden kann. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit der Ausrüstung an folgende Adresse des Lieferanten geliefert werden: Andrije Hebranga 16, 47 000 Karlovac, Kroatien.

Geräteausfälle müssen gemeldet werden, d. H. Ein Antrag auf Reparatur des Geräts muss innerhalb der Garantiezeit innerhalb einer angemessenen Zeit ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem der Schaden oder die Fehlfunktion festgestellt wurde.

Um die Garantiebedingungen zu erfüllen, muss bei der Einreichung eines Antrags auf Reparatur von Geräten innerhalb der Garantiezeit Folgendes beigefügt werden:

Ausrüstung und

Eine Rechnung für die gekaufte Ausrüstung oder eine Kopie des Mietvertrags für den Fall, dass die Ausrüstung gemietet wird.

Für detailliertere Informationen zur Beantragung der Reparatur von Geräten innerhalb der Garantiezeit und Informationen zu autorisierten Dienstleistungen kann der Kunde den Lieferanten unter den auf der Website www.gps-marine.com aufgeführten Kontakten kontaktieren.

Der Lieferant schließt die Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die durch Verlust, Beschädigung, Verteilung, unerwünschte Änderungen des Inhalts oder der Daten während der Reparatur oder des Austauschs von Geräten verursacht werden.

Wenn das Gerät nicht unter die Garantiebedingungen fällt, behält sich der Lieferant das Recht vor, die Reparatur des Geräts in Rechnung zu stellen.

WARTUNG

  1. Artikel

Im Rahmen des Vertrags bietet der Lieferant dem Kunden eine angemessene Wartung und Instandhaltung der Systemsoftware an.

  1. Artikel

Der Kunde wird den Lieferanten über die Unmöglichkeit der Verwendung des Systems und andere mögliche Fehler im Betrieb des Systems an die auf der Website aufgeführten Kontakte informieren.

www.gps-marine.com.

PREISE UND ZAHLUNGEN

  1. Artikel

Die Systemleistungen werden nach der auf der Website www.gps-marine.com veröffentlichten gültigen Preisliste und nach dem Mietvertrag bezahlt und berechnet.

Die Mietpreise für die Ausrüstung des Lieferanten und die monatliche Miete für die Dienstleistungen des Lieferanten sind in der Preisliste festgelegt, die Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den im Mietvertrag festgelegten Gesamtbetrag des Vertrages zu zahlen.

  1. Artikel

Die im Mietvertrag berechneten Leistungen werden vom Lieferanten für alle im Computersystem enthaltenen Einrichtungen in Rechnung gestellt.

Der Kunde zahlt die Miete für den aktuellen Monat nach der ausgestellten Rechnung bis zum 10. des Monats für den aktuellen Monat auf das in der ausgestellten Rechnung angegebene Bankkonto des Lieferanten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Miete ab dem im Mietvertrag als Tag des Inkrafttretens des Vertrages angegebenen Tag zu zahlen, unabhängig davon, ob der Dienst für einzelne Nutzer und Datenpakete vor oder nach diesem Tag aktiviert wird.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preise für Dienstleistungen zu ändern.

Die Methode zur Berechnung der im Rahmen des Mietvertrags vertraglich vereinbarten Leistung ist festgelegt. Eine feste Abrechnung bedeutet, dass die Leistung ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags vollständig in Rechnung gestellt wird.

  1. Artikel

Die monatliche Miete für Benutzerpakete wird wie folgt berechnet:

  • Miete wird für den aktuellen Monat berechnet,
  • Die Miete für den ersten und letzten Monat des erbrachten Dienstes wird proportional zur Anzahl der Tage für jeden Tag bis zum Ende des Monats berechnet, in dem der Dienst aktiviert wurde, dh in dem der Mietvertrag für einen bestimmten Benutzer gekündigt wurde Paket, sofern in der Spezifikation nichts anderes angegeben ist

Die monatliche Miete für Datenpakete wird wie folgt berechnet:

  • Miete wird für den aktuellen Monat berechnet,
  • Die Miete für den ersten Monat, in dem die SIM-Karte aktiviert wird, oder für den letzten Monat des Vertragsverhältnisses, in dem die SIM-Karte deaktiviert wird, wird für den gesamten Monat berechnet, in dem die Aktivierung oder Deaktivierung der SIM-Karte durchgeführt wird

Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten (Miete) zu tragen, die durch die Nutzung des Computersystems durch Dritte entstehen.

MONTAGE, AUSBAU UND DEMONTAGE

  1. Artikel

Alle Eingriffe wie Montage, Zusammenbau (Demontage), Demontage, Eingriffe unterliegen nicht diesen allgemeinen Bedingungen, und der Kunde führt entweder die Eingriffe durch oder die Eingriffe werden von autorisierten Vertragspartnern des Lieferanten durchgeführt, sofern der Kunde alle Eingriffe bezahlt die Vertragspartner direkt nach der Preisliste. Der Vorgang wird durchgeführt.

  1. Artikel

Eine Liste der Vertragspartner des Lieferanten ist auf Anfrage erhältlich. Die Anfrage muss über den auf der Website des Lieferanten www.gps-marine.com angegebenen Kontakt erfolgen.

HÖHERE GEWALT

  1. Artikel

Als höhere Gewalt gilt das Eintreten von Umständen, die die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der einen oder anderen Vertragspartei verhindern, die nach Abschluss des Vertragsverhältnisses entstanden sind, und die Vertragsparteien konnten sie während des Abschlusses nicht vorhersehen, verhindern oder vermeiden der Vertragsseiten.

Im Falle höherer Gewalt hat die Vertragspartei, in der sie entstanden ist, die andere Vertragspartei schriftlich über das Eintreten oder die Beendigung höherer Gewalt zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Folgen höherer Gewalt zu beseitigen oder zu verringern.

Im Falle eines Schadens aufgrund höherer Gewalt ist jede Vertragspartei verpflichtet, ihren Schaden zu tragen, d. H. Kosten, die aufgrund höherer Gewalt entstehen.

TRANSFER OF THE CONTRACT

  1. Artikel

Der Vertrag kann auf eine andere juristische oder natürliche Person übertragen werden, wenn der neue Kunde (Nachfolger) weiterhin die Dienste des Systems nutzt, das bereits im Kunden (Vorfahr) installiert ist.

Auf Wunsch des Kunden (Vorfahren) überträgt der Lieferant den Vertrag auf eine andere Person, dh einen neuen Kunden (Nachfolger), indem er einen Mietvertrag mit einem neuen Kunden (Nachfolger) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt, sofern der Vorfahr dies tut hat alle Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Tage nach Einreichung des Überweisungsantrags. Der Vorfahr ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in dem Monat zu begleichen, in dem der Vertrag bis zum Tag der Übertragung übertragen wurde, und der neue Kunde (Nachfolger) ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach der Übertragung zu begleichen .

  1. Artikel

Im Falle des Todes des Kunden einer natürlichen Person oder der Beendigung des Bestehens einer juristischen Person kann der Erbe oder Rechtsnachfolger einen Antrag auf Übertragung des Vertrages stellen.

Der Vertrag geht zusammen mit allen Rechten und Pflichten nur dann auf den neuen Kunden (Nachfolger) über, wenn der Lieferant den Antrag auf Übertragung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Artikel 9 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt.

  1. Artikel

Der neue Kunde (Nachfolger) erklärt sich damit einverstanden, dass er zusammen mit dem vorherigen Kunden (Vorfahren) gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten haftet, die sich aus der Nutzung von Dienstleistungen durch den vorherigen Kunden (Vorfahren) ergeben, die nach Übertragung des Vertrags fällig werden. basierend auf der ausdrücklichen Zustimmung zur gesamtschuldnerischen Haftung für die Schulden des vorherigen Kunden (Vorfahren), die im Antrag auf Übertragung des Vertrags angegeben sind.

KÜNDIGUNG DER VERTRAGSBEZIEHUNG

  1. Artikel

Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietvertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist von drei Monaten beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung bei der Vertragspartei eingegangen ist, deren Vertrag gekündigt wird.

Der Vertrag endet am letzten Tag der Kündigungsfrist.

Die Stornierung erfolgt schriftlich an die auf der Website www.gps-marine.com veröffentlichte E-Mail-Adresse.

Die Kündigungsfrist gilt nicht für Mietverträge, die über den Online-Shop oder das Abonnementmodell abgeschlossen werden. Verträge, die auf die oben genannten Arten geschlossen wurden, sind bis zum Ablaufdatum des Vertrags gültig.

  1. Artikel

Wenn der befristete Mietvertrag abgelaufen ist und vom Kunden nicht verlängert wurde, wird davon ausgegangen, dass der Kunde einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, es sei denn, der Dienst wird nach Ablauf des Vertrags über einen Online-Shop oder ein Abonnementmodell abgeschlossen befristeter Vertrag, der nicht verlängerte Dienst wird endgültig gekündigt.

  1. Artikel

Ein befristeter Vertrag, der von einer natürlichen Person als Kunde geschlossen wird, kann vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Die Kündigung wird dem Lieferanten schriftlich an die auf der Website www.gps-marine.com angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.

Der Vertrag endet mit der Übermittlung der Kündigungserklärung an den Lieferanten.

In allen Fällen der Kündigung des in diesem Artikel genannten Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle monatlichen Vertragsgebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.

  1. Artikel

Unabhängig davon, ob der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, hat der Lieferant das Recht, den Kunden von der Nutzung des Computersystems auszuschließen, wenn und bis er die Kosten für erbrachte Dienstleistungen trägt.

Wenn der Kunde die Zahlung der Rechnung länger als 10 (zehn) Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung verspätet, verweigert der Lieferant dem Kunden den Zugriff auf die GPS-Tracking-Plattform des Computersystems und deaktiviert den Datenverkehr.

Wenn der Kunde nach Benachrichtigung des Lieferanten seine Verpflichtungen auch nach dreißig (30) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der ausgestellten Rechnung nicht erfüllt, wird der Lieferant den Mietvertrag kündigen und den Mietvertrag schriftlich an den Kunden kündigen.

In jedem Fall kann der Lieferant den Kunden unabhängig von seiner Rechnungsstellung unverzüglich vom System ausschließen und den Vertrag kündigen, wenn er feststellt, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Mietvertrags oder gegen den geltenden Vertrag verstößt Recht.

  1. Artikel

Stornierung, Kündigung des Vertrages und alle schriftlichen Mitteilungen aus diesem Kapitel werden per E-Mail an die auf der Website www.gps-marine.com angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

  1. Artikel

Im Falle der Kündigung des befristeten Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten den Gesamtbetrag des Vertrages zu zahlen, unabhängig davon, ob der Vertrag vom Kunden oder vom Lieferanten gekündigt wird.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Artikel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website www.gps-marine.com in Kraft.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleister, mit denen der Mietvertrag nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Fall benachrichtigt der Lieferant die Kunden, indem er diese Änderungen auf der Website www.gps-marine.com veröffentlicht.

Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung für bestehende Kunden. Wenn die Änderungen ausschließlich zugunsten des öffentlichen Auftraggebers erfolgen, gelten sie am Tag der Veröffentlichung für bestehende öffentliche Auftraggeber.

Wenn die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden ungünstiger sind als die zuvor vereinbarten Bedingungen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Änderungen kostenlos zu kündigen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. November 2020 in Kraft. Jahre.